Der Begriff „Stoma“ (Mehrzahl: „Stomata“) hat sich als einheitliche Bezeichnung für künstlich geschaffene Körperöffnungen eingebürgert. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet übersetzt „Mund“ oder „Öffnung“.
In der Medizin ist mit einem Stoma ein künstlicher Darmausgang oder eine künstliche Harnableitung gemeint. Dafür wird bei einer Operation eine Öffnung durch die Haut nach außen angelegt, die dauerhaft oder vorübergehend sein kann. Manchmal wird statt künstlicher Darmausgang auch der Begriff „Anus praeter“ oder „Enterostoma“ verwendet. Unterschieden wird außerdem zwischen einem Colostoma (Dickdarmausgang) und einem Ileostoma (Dünndarmausgang). Eine künstliche Harnableitung – also ein Stoma, über das Urin abgeleitet wird – nennt man Urostoma (zur Übersicht der verschiedenen Stoma-Arten).
Eine Stomaanlage kann aus den unterschiedlichsten Gründen zu jedem Lebensalter notwendig werden; die Mehrzahl der Stomaoperationen wird aber aufgrund einer Krebserkrankung im Alter von etwa 60 bis 70 Jahren durchgeführt. Es gibt sogenannte endständige (meist auf Dauer angelegte) Stomata und doppelläufige Stomata, die nach einem gewissen Zeitraum relativ unkompliziert wieder zurück verlagert werden können. Doppelläufige Stomata sind z.B. sinnvoll, damit nach einer Operation die betroffene Darmnaht in Ruhe verheilen kann.